Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgestaltung
1.1
Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggebern und der DEEP O.C.E.A.N. GmbH über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und / oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für die DEEP O.C.E.A.N. GmbH, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2. Leistungen der DEEP O.C.E.A.N. GmbH
2.1
Die DEEP O.C.E.A.N. GmbH erbringt ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und / oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.
2.2
Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und der DEEP O.C.E.A.N. GmbH im Einzelnen festgelegt.
2.3
Die DEEP O.C.E.A.N. GmbH erbringt Leistungen insbesondere in Form von Persönlichkeits- und Verhaltensanalysen, Beratung, Konzeptionen, (Das Wort gibt es nicht. Im Englischen wären es Speeches. Im Deutschen Vorträge ;-)), Vorträgen, Seminaren, Trainings, Workshops, Coachings, Präsenzveranstaltungen, Webinaren, einer E-Learning Plattform und nach Vereinbarung Intervallveranstaltungen.
3. Honorare und Kosten
3.1
Für Beratungen, Dienstleistungen und Inhouse-Trainings gilt:
Ein Honorar wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstigen Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden weitere Positionen berechnet, z.B. der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien etc..
3.2
Für Inhouse-Seminare, Trainings und Workshops wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.3
Alle Leistungen gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, außer sie sind ausdrücklich “inklusive MwSt.” ausgezeichnet.
3.4
Bei Buchungen von Vorträgen, Seminaren, Trainings, E-Learning Modulen und Workshops ist eine sofortige Zahlung in Höhe von 100 % des Honorars vorab zu leisten, es sei denn, es gilt eine andere Vereinbarung.
3.5
Die vereinbarten Honorare werden um 5 % pro Jahr erhöht.
3.6
Der Auftraggeber darf seine Leistung nur zurückbehalten, sofern sein Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenansprüche werden von uns nicht bestritten oder sind rechtskräftig festgestellt.
3.7
Wird ein Firmenseminar, Training oder Workshop vom Auftraggeber storniert, hat die DEEP O.C.E.A.N. GmbH folgende Entgeltansprüche:
1. Bei Kündigung des Auftraggebers bis 120 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Die Anzahlung verbleibt bei der DEEP O.C.E.A.N. GmbH. Weitere Kosten werden nicht erhoben.
2. Bei Kündigung des Auftraggebers bis 90 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Die DEEP O.C.E.A.N. GmbH hat Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars.
3. Bei späterer Kündigung des Auftraggebers hat die DEEP O.C.E.A.N. GmbH Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars.
4. Bei einer Laufzeit von 36 Monaten ist eine Kündigung nach 12 und 24 Monaten möglich. Nach 12 Monaten werden 50% des Gesamthonorars fällig, nach 24 Monaten 2/3 des Gesamthonorars.
5. Sollte der Auftraggeber aufgrund höherer Gewalt objektiv daran gehindert sein, an einer Präsenzveranstaltung teilzunehmen (beispielsweise, aber nicht abschließend: Pandemie, Reisebeschränkungen, o.ä.), so hat er die Möglichkeit, zu den gebuchten Zeiten anstelle der gebuchten Veranstaltung an Live-Online-Trainings teilzunehmen. Wünscht der Auftraggeber, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, hat er der DEEP O.C.E.A.N. GmbH spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich zu informieren, damit das Konzept angepasst werden kann. Erfolgt die Information durch den Kunden später als zum vorgenannten Zeitpunkt, ist die DEEP O.C.E.A.N. GmbH berechtigt, für daraus entstehende Mehrkosten pauschal 10 % des vereinbarten Bruttohonorars zu berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass die tatsächlichen Mehrkosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind als diese Pauschale.
Der vorstehende Anspruch entsteht mit dem Tage des Einganges der Kündigung des Auftraggebers bei der DEEP O.C.E.A.N. GmbH und ist auch zu diesem Zeitpunkt fällig. Eine Kündigung hat nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgt.
3.8
Für offene Seminare gilt:
Wird eine offene Veranstaltung vom Teilnehmer storniert oder umgebucht, gilt folgendes:
1. Bei Kündigung des Teilnehmers bis 10 Wochen vor dem (1.) Termin: Die DEEP O.C.E.A.N. GmbH hat Anspruch auf 50 % der vereinbarten Seminargebühren.
2. Bei Kündigung des Teilnehmers ab 10 Wochen vor dem (1.) Termin hat die DEEP O.C.E.A.N. GmbH Anspruch auf 100 % der vereinbarten Seminargebühren
.3. Bei Verschiebung oder Umbuchung bis 8 Wochen vor dem (1.) Termin kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250€ erhoben werden.
4. Bei Verschiebung oder Umbuchung bis 2 Wochen vor dem (1.) Termin hat die DEEP O.C.E.A.N. GmbH Anspruch auf 10 % der vereinbarten Seminargebühren.
5. Bei Verschiebung oder Umbuchung ab 2 Wochen vor dem (1.) Termin hat die DEEP O.C.E.A.N. GmbH Anspruch auf 20 % der vereinbarten Seminargebühren.
Der vorstehende Anspruch entsteht mit dem Tage des Einganges der Kündigung des Auftraggebers bei der DEEP O.C.E.A.N. GmbH und ist auch zu diesem Zeitpunkt fällig. Eine Kündigung hat nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgt.
Eine etwaige Umbuchung oder Verschiebung hat keinen Einfluss auf die bestehende Vereinbarung zu geleisteten oder laufenden Zahlungen; diese sind wie vorher vereinbart zu leisten.
Sofern kein Bewerbungsverfahren für die Veranstaltung stattfand, steht es dem Teilnehmer frei, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
3.9
Anreise/Übernachtung/Zimmerreservierung
Anreise und Übernachtung sind im Teilnahmebeitrag nicht enthalten. Bei Ausnahmen von dieser Regel wird in der Veranstaltungsankündigung gesondert auf diesen Punkt hingewiesen. Buchung und Abrechnung sind durch den Teilnehmer selbst vorzunehmen. Stehen laut Veranstaltungsankündigung (in der Regel zeitlich befristete) Zimmerkontingente zu Sonderpreisen bereit, ist bei der Zimmerbuchung durch den Teilnehmer die jeweilige Veranstaltung anzugeben. An- und Abreise sind so zu planen, dass ein störungsfreier Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist.
4. Sicherung der Leistungen
4.1
Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der DEEP O.C.E.A.N. GmbH an den von dieser erstellten Werken (Trainingsunterlagen, E-Learning Plattform) an. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung / Verwendung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der DEEP O.C.E.A.N. GmbH.
4.2
Die DEEP O.C.E.A.N. GmbH behält sich vor, Ton- und Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit zu erstellen und diese zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt in anderen Medien einzusetzen. Die Teilnehmenden stimmen mit ihrer Teilnahme am Präsenz- oder Onlinetraining ausdrücklich der weiteren Nutzung dieser Aufnahmen zu und treten alle Rechte entsprechend ab.
4.3
Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und / oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von der DEEP O.C.E.A.N. GmbH vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainings / Seminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt. Die DEEP O.C.E.A.N. GmbH erhält die Möglichkeit, am Veranstaltungsort einen Informationstisch mit Werbeträgern und Informationsmaterial aufzustellen.
4.4
Der Auftraggeber informiert die DEEP O.C.E.A.N. GmbH vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.5
Sollen Teile des Trainingskonzepts und / oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist der DEEP O.C.E.A.N. GmbH der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Hinzugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen der DEEP O.C.E.A.N. GmbH tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen. Eine Hinzuziehung Dritter bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der DEEP O.C.E.A.N. GmbH.
4.6
Die DEEP O.C.E.A.N. GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages. Der Auftraggeber und die DEEP O.C.E.A.N. GmbH verpflichten sich, über das vereinbarte Honorar und alle sonstigen Inhalte aus dieser Vereinbarung Stillschweigen zu bewahren.
4.7
Die DEEP O.C.E.A.N. GmbH trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die von der DEEP O.C.E.A.N. GmbH zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Die DEEP O.C.E.A.N. GmbH wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.
4.8
Die DEEP O.C.E.A.N. GmbH ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.9
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung von der DEEP O.C.E.A.N. GmbH wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der DEEP O.C.E.A.N. GmbH nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Veranstalters keine Ersatzpflicht.
5. Rechtliche Hinweise zu unseren Live-Online Trainings
5.1
Meldet sich ein Teilnehmer zu unseren Online-Seminaren an, stimmt er automatisch den folgenden rechtlichen Hinweisen zum Datenschutz zu:
5.2
Pro eingegangenem Seminarbeitrag oder bei Inhouse-Trainings unter Angabe der Teilnehmeranzahl (inkl. namentlicher Nennung), entsteht das Recht auf Nutzung des Leistungsumfangs des Online-Trainings. Für die Nutzung mehrerer Bildschirme oder die Verwendung eines Großbildschirmes ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
5.3
Die Seminarunterlagen (Workshop + Teilnehmerunterlagen) unterliegen dem Copyright der DEEP O.C.E.A.N. GmbH und dürfen nur von den Teilnehmern für den privaten Gebrauch abgerufen und verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Weitergabe und der Verkauf ist ausdrücklich untersagt und kann straf- und zivilrechtliche Folgen haben.
5.4
Es ist nicht zulässig, während den Online-Trainings unautorisiert Tonmitschnitte als auch Bildaufnahmen (z.B. Screenshot) zu generieren, zu vervielfältigen, auf Datenträger zu kopieren oder auf Retrieval-Systemen abzuspeichern.
5.5
Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, bei sich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Online-Trainings und einer adäquaten Teilnahme zu schaffen, insbesondere der eingesetzten Hardware (Rechner, Bildschirm, Headset, Mikrofon) und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet (Sicherstellung der Verbindungsgeschwindigkeit), der aktuellen Browsersoftware und der Akzeptanz der vom Server des Anbieters übermittelten Cookies. Eine separate Übersicht zu den Systemanforderungen wird die DEEP O.C.E.A.N. GmbH den Teilnehmern vor Beginn des 1. Termins zur Verfügung stellen.
5.6
Bedienungsfehler von Hard- und Software gehen nicht zu Lasten der DEEP O.C.E.A.N. GmbH.
5.7
Die DEEP O.C.E.A.N. GmbH stellt sicher, für die Online-Trainings den passenden Standard an Technik zu verwenden, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
6. Rechtliche Hinweise zu unserem E-Learning Dienst
6.1
Die DEEP O.C.E.A.N. GmbH setzt für ihre Dienste die aktuell und allgemein verwendeten Technologien ein. Um den E-Learning Dienst in vollem Umfang nutzen zu können, muss der Nutzer ebenfalls diese Technologien (z.B. aktuelle Browsertechnologien, Adobe Flash) verwenden oder deren Verwendung auf seinem Computer oder mobilen Endgerät ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Script, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass der Nutzer den E-Learning Dienst nur eingeschränkt nutzen kann.
6.2
Die DEEP O.C.E.A.N. GmbH ist berechtigt, die Services für 5 Stunden pro Monat für Wartungsarbeiten zu unterbrechen, wenn Arbeiten an ihrem Server und/oder sonstigen Leistungsinhalten vorzunehmen sind, die ohne eine Unterbrechung der Leistung nicht durchgeführt werden können. Die Zeiten der Wartungsfenster gelten nicht and Zeiten der Nichtverfügbarkeit.
6.3
Die DEEP O.C.E.A.N. GmbH wird den Nutzer nach Möglichkeit im Voraus über Leistungsunterbrechungen und deren voraussichtliche Dauer informieren.
6.4
Übergabezeitpunkt für die Leistung der DEEP O.C.E.A.N. GmbH an den Kunden ist der Routerausgang des Servers der DEEP O.C.E.A.N. GmbH bzw. des von der DEEP O.C.E.A.N. GmbH beauftragten externen Rechenzentrumsdienstleisters. Im Übrigen fällt die Nutzung von Rechnersystemen und Leistungen Dritter im Internet in den Risikobereich des Kunden.
6.5
Die für die Nutzung der E-Learning Plattform auf Seiten des Nutzers erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere Internetdienste und die dazu notwendige Ausstattung, obliegen hinsichtlich der anfallenden Kosten, der Verfügbarkeit und der Sicherheit der Datenverbindung einzig dem Kunden.
6.6
Dem Nutzer ist es nicht gestattet:
1. Die von der DEEP O.C.E.A.N. GmbH erstellten Werke zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, disassemblieren, modifizieren oder abgeleitete Werke auf ihrer Grundlage zu entwickeln.
2. Schutzmaßnahmen zu umgehen, die die DEEP O.C.E.A.N. GmbH oder ihr Lizenzgeber einsetzen, um Inhalte zu schützen, auf die über die E-Learning Plattform zugegriffen werden kann.
3. Über die DEEP O.C.E.A.N. GmbH und deren E-Learning Plattform bereitgestellte Inhalte zu kopieren, speichern, bearbeiten, zu vervielfältigen oder vorzuführen.
4. Das eigene Kundenkonto der E-Learning Plattform zu vermieten oder Unterlizenzen zu vergeben.
5. Das eigene Kundenkonto mit anderen Personen zu teilen und/oder anderen Personen Zugang zur E-Learning Plattform zu gewähren (sog. „Shared Account“).
6. Die E-Learning Plattform auf irgendeine andere nicht ordnungsgemäße Weise, die gegen diese AGB verstößt, zu nutzen.
In den oben genannten Fällen sowie in allen anderen Fällen der unsachgemäßen Nutzung verpflichtet sich der Auftraggeber, die DEEP O.C.E.A.N. GmbH schadlos zu halten.
7. Allgemeine Bestimmungen
7.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die DEEP O.C.E.A.N. GmbH unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
7.2
Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
7.3
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und DEEP O.C.E.A.N. GmbH oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der DEEP O.C.E.A.N. GmbH. Dies gilt ebenfalls, falls a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.